Kontakterfassung

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Bitte helfen Sie mit durch eine Kontakterfassung zur Nachverfolgung bei Covid-19-Verdachtsfällen!

Liebe Gäste, wir sind aufgrund der aktuellen Rechtslage betreffend Auskunftserteilung für Contact Tracing im Zusammenhang mit Verdachtsfällen von COVID-19 dazu verpflichtet, Ihre Kontaktdaten aufzunehmen.

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

    Wir verarbeiten diese Daten ausschließlich zur raschen Kontaktpersonen-Nachverfolgung im Falle eines COVID-19-Verdachts. Die Verarbeitung Ihrer vorgenannten personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend Art 6 Abs 1 lit c und lit d DSGVO auf Grund der uns treffenden gesetzlichen Verpflichtung betreffend Auskunftserteilung für Contact Tracing im Zusammenhang mit Verdachtsfällen von COVID-19 iZm § 5 Epidemiegesetz.

    Speicherdauer/Löschungsfrist: Ihre Daten werden nach 28 Tagen automatisch gelöscht. Wir geben Ihre Daten ausschließlich an folgende Empfänger bzw. Empfängerkategorien und ausschließlich auf Verlangen weiter:

    • Gesundheitsbehörden gemäß § 5 Abs. 3 Epidemiegesetz und § 10 Abs. 2 DSG (Rechtsgrundlagen im Sinne des Art 9 Abs 2 lit i DSGVO)

    Rechtsbehelfsbelehrung: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns mittels Kontaktdaten unten. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.